Seit 2015 bin ich als forensische Sachverständiger im Auftrag von örtlichen und überörtlichen Familiengerichten tätig. Als Sachverständiger werde ich begutachtend bei Fragen zur Sorge- und Umgangsregelung, bei Trennung und Scheidung und bei Fragen, die im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) stehen, herangezogen.
Aufgrund einer sorgfältigen Terminplanung und am Auftraggeber orientierten Praxisorganisation können neue Aufträge zeitnah übernommen und erfüllt werden.