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Elektronische Patientenakte (ePA) für Kinder und Jugendliche – zum Umgang in der Praxis (5)
Was Praxisinhaber*in bei minderjährigen Patient*innen beachten sollten:
Gemäß den Vorgaben der Digitalgesetze müssen wir Patient*innen grundsätzlich über Art und Umfang der gegebenenfalls einzustellenden Daten und die Nutzung der ePA aufklären. Prinzipiell gelten hier bei Kindern und Jugendlichen dieselben Regeln wie bei Erwachsenen. Gleichwohl ist die Zahl der aufzuklärenden Personen größer.
In diesem Zusammenhang werden Eltern und Jugendliche über die anstehende ePA und die erforderliche Achtsamkeit, insbesondere im Umgang mit Gesundheitsdaten aus der Psychotherapie angesprochen.
Psychotherapeutische Daten sind nach Gesetzeslage besonders schützenswert.
Vor dem Einstellen von Daten im Behandlungskontext ist immer ein entsprechender Widerspruch der Patient*innen abzufragen. Diesen Widerspruch können die Patient*innen bzw. Sorgeberechtigten einmal zu Beginn des Behandlungskontextes Abfragen oder in jeder Sitzung.