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Elektronische Patientenakte (ePA) für Kinder und Jugendliche – zum Umgang in der Praxis

Elektronische Patientenakte (ePA) für Kinder und Jugendliche – zum Umgang in der Praxis

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer modernen Gesundheitsversor-gung. Hierzu zählt auch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle.

Der 15. Januar 2025 als Stichtag der Einführung für die „ePA für alle“ rückt näher. Dies betrifft und be-einflusst auch die Arbeit der Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeut*innen. Denn für die Ein-richtung und Nutzung der ePA gibt es keine gesetz-liche Altersbeschränkung. Das bedeutet, dass für gesetzlich Versicherte die Nutzung der ePA von Ge-burt an vorgesehen ist. Mit dem Digitalgesetz
(DigiG) wurde bekanntermaßen bei der Frage nach der Zustimmung ein Wechsel zum sogenannten Opt-Out-Modell festgeschrieben. Das bedeutet, dass ab dem Stichtag alle gesetzlich Versicherten, inklusive der (mitversicherten) Minderjährigen, au-tomatisch eine ePA erhalten, sofern für diese oder von diesen selbst kein Widerspruch eingelegt wurde.

Im folgenden informiere ich Sie über den Umgang mit der elektronischen Patientenakte.