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Social Media (2)

Höheres Selbstwertgefühl ohne Social Media

Die Nutzung von Social-Media-Plattformen wie TikTok, Snapchat, YouTube und Instagram oder Messengern wie WhatsApp gehört zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ganz selbstverständlich dazu. Aber bei vielen dieser populären Dienste handelt es sich um Erwachsenenangebote. Die meisten Social-Media-Anbieter schließen sogar die Nutzung durch Kinder in ihren AGB aus. Wirklich schwer machen sie es ihnen allerdings nicht, sich trotzdem anzumelden: Meist reicht die Angabe eines falschen Geburtsdatums aus, da keine effektiven Alterskontrollen stattfinden.

jugendschutz.net wurde 1997 als Stelle aller Bundesländer durch die Jugendminister:innen gegründet und handelt mit gesetzlichem Auftrag. Die Aufgaben sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt.

 

jugendschutz.net untersucht das Netz auf Gefahren für Kinder und Jugendliche. Der Fokus liegt auf Themen wie Selbstgefährdung, politischem Extremismus, sexualisierter Gewalt, Belästigung und Cybermobbing. Auch Angebote, die Kostenfallen enthalten, ungeeignete Werbung präsentieren oder Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen verletzen, werden kritisch geprüft. Gehen Hinweise über das Online-Hinweisformular von jugendschutz.net ein, werden die Inhalte dort gesichtet und bewertet.